Am 23. September 2026 trafen sich die Akteure der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), um über die eingereichten und bewerteten Projektideen zu beraten und die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Bis zum 31. Juli 2026 wurden insgesamt siebzehn Projektideen eingereicht. Da nicht bei allen Vorhaben die Voraussetzungen für eine Bewertung, insbesondere die Förderfähigkeit,  gegeben waren, konnten vierzehn Projektideen durch die LAG bewertet und zwölf positiv beschlossen werden. Darüber hinaus wurde die Prioritätenliste für die eingereichten Vorhaben beschlossen.

Im nächsten Schritt werden die Vorhabenträger über die Ergebnisse informiert. Für die Projekte, die von der LAG als förderwürdig und förderfähig beschlossen wurden und für die die zur Verfügung stehenden Fördermittel in diesem Jahr ausreichen, kann das weitere Antragsverfahren eingeleitet werden. Aufgrund der Vielzahl der eingereichten Projektideen stehen in diesem Jahr nicht für alle Vorhaben ausreichende Mittel zur Verfügung.

Die Projektträger stellen nun, soweit vorgesehen, ihren Förderantrag online bei der zuständigen Zuwendungsbehörde, dem StALU Vorpommern. Nach Prüfung und Bearbeitung der Anträge erstellt das StALU die entsprechenden Zuwendungsbescheide.

Nach Erteilung der Zuwendungsbescheide können die bewilligten Vorhaben ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden.