Ab 2025 können LEADER-Zuwendungsanträge und in Folge auch Änderungsanträge nur online direkt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) eingereicht werden. Künftig werden sämtliche Bearbeitungen seitens der Antragsteller und des StALU zu jedem Vorhaben sowie jeglicher Schriftverkehr über die Antragssoftware IAP abgewickelt.

Davon ausgenommen sind Änderungsanträge für bereits eingereichte LEADER-Vorhaben bzw. bewilligte LEADER-Projekte.

Hier gelangen Sie zur Online-Antragstellung (Agrarförderung).

Die bisherige Vorgehensweise der postalischen Einreichung der Antragsformulare (Zuwendungsantrag) vom  Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V entfällt somit. Weiterhin postalisch  eingereicht werden muss der Projektbogen 2023-2027 der LAG „Stettiner Haff“ mit den entsprechenden im Formular geforderten Anlagen in zweifacher Ausfertigung bei der LEADER-Geschäftsstelle „Stettiner Haff“.

Leitfaden für künftige Antragstellungen zur LEADER-Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) bei der LAG „Stettiner Haff“:

  1. Beratungstermin beim Regionalmanagement vereinbaren
  2. Ausgefüllter Projektbogen der LAG „Stettiner Haff“ mit Anlagen für Projektförderungen im Folgejahr bis zum 31.07. bei der Geschäftsstelle der LAG „Stettiner Haff“ einreichen
  3. Nach Sichtung der Antragsunterlagen durch das Regionalmanagement werden die Projektunterlagen der LAG zur Verfügung gestellt
  4. Projektträger haben die Möglichkeit, Ihre Projektvorhaben entweder auf einer Sitzung der LAG bzw. auf einer Bereisung der Akteure der LAG „Stettiner Haff“ persönlich vorzustellen
  5. Die LAG entscheidet anschließend auf der Grundlage von transparenten Bewertungskriterien im Bewertungsverfahren über die zu vergebenen Punkte des jew. Projektes, woraus eine Prioritätenliste resultiert
  6. Die positiv bewerteten Projektideen werden mit der Prioritätenliste bis zum 31.10. der Zuwendungsbehörde (StALU Vorpommern) übergeben
  7. Stellen des Online-Zuwendungsantrages unter:

https://www.stalu-mv.de/vp/Themen/Landwirtschaft/

Für das Antragsverfahren benötigt jeder Projektträger eine Betriebsnummer  (BNRZD) und eine PIN!

– Ist bereits eine Betriebsnummer vorhanden: einen formlosen Antrag an das StALU stellen mit der Bitte um Zuweisung einer PIN für die digitale Antragstellung.

– Es ist noch keine Betriebsnummer vorhanden: Stammdatenbogen in Papierform beim StALU einreichen. Das StALU weist dann mit der Betriebsnummer auch automatisch eine PIN zu. Ansprechpartner für die Zuweisung bim StALU Vorpommern ist Herr Geuer: Oliver.Geuer@staluvp.mv-regierung.de 

Sobald dem Projektträger die Zugangsdaten übermittelt wurden, können sie digital ihren Antrag stellen.

  1. Nach erfolgter Prüfung durch die Zuwendungsbehörde (StALU) erstellt diese den Zuwendungsbescheid in der Antragssoftware IAP zum jeweiligen Projektvorhaben
  2. Projektumsetzung und Abrechnung

Ansprechpartner im StALU Vorpommern

Falls Sie Hilfestellung zum Antrag benötigen, wenden Sie sich bitte zu allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen werktags an Frau Bretzke / 0385 588 68-221    e.bretzke@staluvp.mv-regierung.de

Bitte beachten:

  • Voraussetzungen für eine Förderung sind vollständig eingereichte Antragsunterlagen (Projektbogen der LAG „Stettiner Haff“) und eine positive Bewertung durch die LAG, auch die vorhandenen Haushaltsmittel für Projektumsetzungen sind ausschlaggebend.
  • Erst nach Bewilligung des Vorhabens kann mit der Umsetzung begonnen werden
  • Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind nach Erhalt des Zuwendungsbescheides in Ausnahmefällen möglich.
  • Sollten sich Änderungen z. Bsp. im Finanzierungsplan ergeben (Mittelerhöhung, Verschiebung der zeitlichen Umsetzung etc.) ist ein Änderungsantrag (online) beim StALU zu stellen. Die Geschäftsstelle der LAG „Stettiner Haff“ muss hier immer in Kenntnis zu den Änderungen gesetzt werden. Über die Vorgehensweise informieren wir Sie gerne.
  • Bei Mittelerhöhung ist ein LAG-Beschluss Voraussetzung für die Erstellung eines Änderungsbescheides durch das StALU.

Präsentation vom StALU: Neuerungen zum Agrarantrag